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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2013 - L 15 AS 178/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,104831
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2013 - L 15 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,104831)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.07.2013 - L 15 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,104831)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - L 15 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,104831)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2013 - L 15 AS 178/13
    Eine Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II komme nicht in Betracht, wenn die Kosten der Unterkunft nicht angemessen seien (Hinweis u. a. auf ein Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

    Die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II erfordert einen gesonderten Antrag des Leistungsberechtigten (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - Randnr. 14), woran es im Streitfall aus den dargestellten Gründen bereits fehlen könnte.

    Dies ist aber nicht gewährleistet, wenn laufend höhere Kosten anfallen, als vom zuständigen Träger nach dem SGB II übernommen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - Randnr. 26).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2013 - L 15 AS 178/13
    Dies gilt - unabhängig von zivilrechtlichen Verpflichtungen - auch für die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11 - Randnr. 57; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 B ER - Randnr. 14).
  • LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11

    Atypischer Fall, Auslegung eines Darlehensbescheides in Bezug auf den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2013 - L 15 AS 178/13
    Dies gilt - unabhängig von zivilrechtlichen Verpflichtungen - auch für die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11 - Randnr. 57; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 B ER - Randnr. 14).
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